Beitragsbescheide des Versorgungswerks

Auf Beitragsbescheide des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg sind gemäß § 45 KAG die in § 3 Abs. 1 Ziff. 4c KAG genannten Vorschriften der Abgabenordnung für Steuerbescheide sinngemäß anzuwenden. Sie unterliegen deshalb einer besonderen Bestandskraft . Der Beitrag zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ist eine „sonstige öffentliche Abgabe“

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Beitragsrückstände beim Versorgungswerk

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung des einkommensunabhängigen Mindestbeitrages nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Satzung des Niedersächsischen Versorgungswerks der Rechtsanwälte und die Festsetzung von Rückständen mit diesem Mindestbeitrag durch Leistungsbescheid nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte rechtmäßig ist.

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Erhöhung des Renteneintrittsalters auch beim Rechtsanwaltsversorgungswerk

Die in der Satzung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern vorgesehene stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten auf 67 Jahre ist zulässig. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Der Antragsteller, ein 1961 geborener angestellter Rechtsanwalt in Koblenz, wandte sich mit seinem Normenkontrollantrag gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67

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„Burn-out“ und die Steuerberaterversorgung

Die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Steuerberaterversorgung Niedersachsen KdöR ist im Rahmen einer Prognoseentscheidung bezogen auf den Zeitpunkt des voraussichtlichen Beginns der beabsichtigten Rehabilitationsmaßnahme zu beurteilen. Diese Prognoseentscheidung unterliegt im Streitfall der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Die beklagte Steuerberaterversorgung Niedersachsen KdöR

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Der berufsunfähige Rechtsanwalt

Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft . Denn ein solcher Rechtsanwalt kann nicht das leisten, was Rechtsuchende von einem Rechtsanwalt als einem unabhängigen Organ der

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Berücksichtigung der Einkünfte als Berufsbetreuerin beim Rechtsanwaltsversorgungswerk

Die Tätigkeit als Berufsbetreuer unterscheidet sich von der anwaltlichen Tätigkeit wesentlich. Sie ist keine anwaltliche Tätigkeit. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall den Bescheid über die Festsetzung von Versorgungsbeiträgen zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte aufgehoben, soweit diese bei einer Rechtsanwältin, die ebenfalls als Berufsbetreuerin tätig

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Mindesbeitrag zum Rechtsanwaltsversorgungswerk

Ein Rechtsanwaltsversorgungswerk darf einen Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen erheben. In einem Fall aus Rheinland-Pfalz hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen, der seine Einkünfte aus anwaltlicher Tätigkeit zu etwa 75 % als Pflichtbeitrag an das Versorgungswerk abführen muss. Nach Ansicht der Koblenzer Verwaltungsrichter darf das Versorgungswerk

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