Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt. § 59a Absatz 1 Satz 1 BRAO ist mit Artikel 12 Absatz 1 GG unvereinbar und nichtig, soweit Rechtsanwälten
LesenSchlagwort: Anwaltsrecht
Der Berufsname im Anwaltsausweis
Eine Rechtsanwältin, die nach ihrer Hochzeit mit Zustimmung ihrer Rechtsanwaltskammer weiterhin unter ihrem Geburtsnamen tätig ist, hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Anwaltsausweises, der ihren Geburtsnamen ausweist, sowie auf Eintragung mit ihrem Geburtsnamen in das Rechtsanwaltsverzeichnis. Nach § 31 BRAO haben die Rechtsanwaltskammern in ihre Verzeichnisse u.a. den Familiennamen und
LesenDer berufsunfähige Rechtsanwalt
Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft . Denn ein solcher Rechtsanwalt kann nicht das leisten, was Rechtsuchende von einem Rechtsanwalt als einem unabhängigen Organ der
LesenDer Kommanditistenbrief zur Mandantenwerbung
Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs (hier: Inanspruchnahme als Kommanditist einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen) persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der
LesenDas Zurückbehaltungsrecht des Anwalts an seinen Handakten
Nach § 50 I BRAO hat der Rechtsanwalt durch Anlegen von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben zu können. Handakten im Sinne der Absätze II und III des § 50 BRAO sind nur die Schriftstücke, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem
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