Die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Steuerberaterversorgung Niedersachsen KdöR ist im Rahmen einer Prognoseentscheidung bezogen auf den Zeitpunkt des voraussichtlichen Beginns der beabsichtigten Rehabilitationsmaßnahme zu beurteilen. Diese Prognoseentscheidung unterliegt im Streitfall der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Die beklagte Steuerberaterversorgung Niedersachsen KdöR gewährt auf
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