Eigenmächtige Schriftsatzkorrekturen durch das Büropersonal

Werden an dem Entwurf einer Rechtsmittelschrift nach der Durchsicht durch den Rechtsanwalt noch eigenmächtig Korrekturen durch das Büropersonal vorgenommen, muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass ihm der korrigierte Schriftsatz nebst Anlagen grundsätzlich erneut zur Kontrolle vorgelegt wird. Dumm gelaufen: Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war am letzten Tag

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Die von der Auszubildenden notierte Berufungsfrist

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsanwalt mit der Notierung und Überwachung von Fristen grundsätzlich sein voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen. Er hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden; unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung

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