Hat ein Prozessbevollmächtigter Kenntnis von dem Beginn eines bundesweiten Poststreiks, ist er gehalten, sich vor Absenden eines fristwahrenden Schriftsatzes über die Auswirkungen des Poststreiks am Versand- und Empfangsort zu informieren. Dazu gehört es, die Berichterstattung über den Streik in Zeitung, Fernsehen, Rundfunk oder den Internetportalen der Nachrichtenanbieter zu verfolgen .
LesenSchlagwort: Fristenkontrolle
Wiedereinsetzung – und die Sorgfaltspflichten des Einzelkämpfers
Ein Verschulden i.S. des § 56 FGO ist, jedenfalls wenn es sich um die Fristversäumnis eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts handelt, nur dann zu verneinen, wenn dieser die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet hat . Der Prozessbevollmächtigte einer Partei muss daher alles ihm Zumutbare
LesenZuerst der Fristenkalender – dann das Empfangsbekenntnis
Ein Versäumnis des Prozessbevollmächtigten kann darin liegen, dass er das mit der Beschlussausfertigung übersandte Empfangsbekenntnis 2016 unterzeichnete, obwohl die Fristenkontrolle nicht sichergestellt war. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten
LesenBüroversehen – die nicht eingetragene Frist und die Wiedereinsetzung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO ist zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden an der Einhaltung der gesetzlichen Frist gehindert war (§ 56 Abs. 1 FGO). Hiernach schließt jedes Verschulden -also auch einfache Fahrlässigkeit- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus . Der Beteiligte muss
LesenAusgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze – und die Einzelanweisung
Eine Einzelanweisung, die das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen zur Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze ausgleichen kann, setzt voraus, dass der Rechtsanwalt für einen bestimmten Fall genaue Anweisungen erteilt, die eine Fristwahrung sicherstellen. Erschöpft sich die Einzelanweisung lediglich darin, die Art und Weise, den Zeitpunkt sowie den Adressaten der Übermittlung zu bestimmen, genügt
LesenDer verspätete Fristverlängerungsantrag – und die Fristenkontrolle
Der Anwalt hat grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen . Allerdings darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine ausgebildete und bisher zuverlässig tätige Bürokraft eine konkrete Einzelanweisung befolgt und ordnungsgemäß ausführt, ohne sich in
LesenDie Einzelfallweisung des Rechtsanwalts – und die allgemeine Kanzleiorganisation
Eine konkrete Anweisung des Anwalts im Einzelfall macht nur dann allgemeine organisatorische Regelungen obsolet, wenn diese durch die Einzelanweisung ihre Bedeutung für die Einhaltung der Frist verlieren . In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Kläger die Berufung einen Tag zu spät eingelegt. Mit einem wenige Tage später
LesenKontrollpflichten – und der Beginn Wiedereinsetzungsfrist
Nach § 233 Satz 1 ZPO ist einer Partei, die ohne ihr Verschulden verhindert ist, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO einzuhalten, auf fristgerechten Antrag hin (§ 234 Abs. 1, 2
LesenWiedereinsetzung -und der wiederholte Fehler der Rechtsanwaltsfachangestellten
Sind einer Rechtsanwaltsfachangestellten in der Vergangenheit bei der Fertigung oder Versendung fristgebundener Schriftsätze Fehler unterlaufen, so muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass sich solche nicht wiederholen. In hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der von der Antragstellerin gestellte Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts vom Amtsgericht zurückgewiesen worden. Dagegen
LesenDie aus der Postmappe entnommene Eingangspost – und die noch nicht notierte Frist
Es stellt ein Versäumnis des Prozessbevollmächtigten dar, wenn er die Ausfertigung des angegriffenen Beschlusses aus der ihm vorgelegten Postmappe entnimmt, ohne durch Einzelanweisung die Notierung der Frist sicherzustellen. Nach ständiger Rechtsprechung gehört es zu den Aufgaben des Rechtsanwalts, durch entsprechende Organisation seines Büros dafür zu sorgen, dass die Fristen ordnungsgemäß
LesenFristenkontrolle – und das Organisationsverschulden
Für die Ausräumung eines Organisationsverschuldens des Rechtsanwalts muss eindeutig feststehen, welche Bürokraft zu einem bestimmten Zeitpunkt jeweils ausschließlich für die Fristenkontrolle zuständig ist. Die gebotene Fristenkontrolle findet nicht statt, wenn die Fristenlöschung durch eine Bürokraft erfolgt, der weder die Akte noch eine direkte Einzelanweisung des sachbearbeitenden Rechtsanwalts vorliegt. Die bloße
LesenPostausgangskontrolle in der Anwaltskanzlei
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, die zuverlässig gewährleistet, dass die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst dann gestrichen oder anderweit als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme tatsächlich durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht, die weitere Beförderung
LesenFristberechnung durch das Büropersonal – und die Aktenvorlage
Ein Rechtsanwalt kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Berechnung von im Bürobetrieb häufig vorkommenden Fristen an qualifiziertes Büropersonal delegieren . Wird ihm indes die Akte zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung, zum Beispiel auf Grund der notierten Vorfrist vorgelegt, muss er den Fristablauf selbst nachprüfen, auch wenn dies sonst Sache des
LesenElektronischer Fristenkalender – und die Vorlage der Handakten
Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts einen ganzen Arbeitstag lang nicht möglich, kann es die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen verlangen, dass die dem Rechtsanwalt vorliegenden Handakten auf etwaige Fristabläufe hin kontrolliert werden. Nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip darf
LesenErhöhte Sorgfaltspflichten bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Ein prozessbevollmächtigter steuerlicher Berater (§ 62 Abs. 2 FGO), der die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, hat wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen. Auf einen krankheitsbedingten Ausfall muss er sich zwar auch in diesem
LesenDer ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender
Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts vorübergehend nicht störungsfrei gewährleistet, kann die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen die Umstellung auf eine manuelle Fristenkontrolle gebieten. Nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht
LesenFristenkontrolle und Postausgangskontrolle
Nach § 56 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 FGO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Dabei müssen sich die Beteiligten nach § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden ihres Bevollmächtigten zurechnen lassen. Jedes Verschulden,
LesenWenn die Auszubildende Fristen notiert…
Denn mit der Fristeintragung und -überwachung dürfen Auszubildende allenfalls im Ausnahmefall bei Personalmangel – etwa im Falle der Erkrankung weiterer Mitarbeiter – beauftragt werden . Im vorliegenden Fall, in dem das Oberlandesgericht Stuttgart eine Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist abgelehnt hat, war nun aber die Auszubildende seitens des Klägervertreters nicht
LesenDie allabendliche Postausgangskontrolle – und der Fristenkalender
Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleichs mit dem Fristenkalender dient nicht allein dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben. Sie soll vielmehr auch gewährleisten, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht . Zu diesem Zweck
LesenFristenkontrolle – und die Vorlage der Handakte
Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs hat ein Rechtsanwalt bei jeder Vorlage der Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung eigenverantwortlich zu prüfen, wann die Frist für die Prozesshandlung abläuft. Werden einem Rechtsanwalt die Handakten zur Anfertigung einer Rechtsmittelschrift vorgelegt, hat er neben der Prüfung der
LesenErkrankung des Bevollmächtigten – die liegengebliebene Fristsache
Nach § 56 Abs. 1 FGO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Revisionskläger ohne Verschulden verhindert war, die Revisionsbegründungsfrist einzuhalten, und den Wiedereinsetzungsantrag innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt sowie die zur Begründung des Antrags vorgetragenen Tatsachen glaubhaft gemacht hat (§ 56
LesenFristversäumnisse – und die Anforderungen an die Büroorganisation
Hinsichtlich einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zwischen Organisationsmängeln, die als solche einem Rechtsanwalt oder Steuerberater und den von ihm Vertretenen als Verschulden zuzurechnen sind, einerseits und nicht zurechenbarem Büroversehen andererseits unterschieden. Wird ein dem Prozessbevollmächtigten und dem von ihm Vertretenen nicht zuzurechnendes reines Büroversehen geltend gemacht, gehört zum
LesenFristenkontrolle und Aktenvorlage
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Handakten kurz vor Fristablauf zur Anfertigung dieses bestimmenden Schriftsatzes vorgelegt werden . Der Rechtsanwalt darf sich dabei nicht darauf beschränken, die Frist der Handakte zu entnehmen. Die Handakte muss
LesenFristenkalender im Computer? Ausdrucken!
Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wie der Bundesgerichtshof aktuell nochmals betont, wenn ein Rechtsanwalt einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls kontrolliert werden. Der Anwalt hat grundsätzlich sein Möglichstes zu
LesenDie elektronisch geführte Handakte – und die Fristenkontrolle
Wird die Handakte eines Rechtsanwalts allein elektronisch geführt, muss sie ihrem Inhalt nach der herkömmlich geführten entsprechen. Sie muss insbesondere zu Rechtsmittelfristen und deren Notierung ebenso wie diese verlässlich Auskunft geben können und darf keine geringere Überprüfungssicherheit bieten als ihr analoges Pendant. Der Rechtsanwalt, der im Zusammenhang mit einer fristgebundenen
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