Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf liegt eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit vor, wenn ein Rechtsanwalt Einkünfte aus einer Tätigkeit als Insolvenzverwalter erzielt, die er mit Hilfe einer Vielzahl vorgebildeter Arbeitskräfte ausübt. Der Rechtsanwalt ist gewerbesteuerpflichtig, soweit er Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter erzielt. Denn insoweit handelt es sich um
Lesen