Ausländische Steuerberatungsgesellschaften ohne Berufshaftpflichtversicherung

Ausländische Steuerberatungsgesellschaften ohne Berufshaftpflichtversicherung sind in Deutschland nicht zur Steuerberatung im Inland befugt. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof, dass eine in Großbritannien registrierte Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassungen in Belgien und den Niederlanden keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen für Steuerpflichtige in der Bundesrepublik Deutschland leisten darf, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung

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Der Steuerberater, die Verpachtung seines Mandantenstamms und die Betriebsaufspaltung

Pachteinnahmen, die ein Steuerberater aus der Verpachtung des Mandantenstamms seiner freiberuflichen Einzelpraxis an die von ihm beherrschte Steuerberatungs-GmbH erzielt, unterliegen der Gewerbesteuer, weil insoweit eine freiberufliche Betriebsaufspaltung anzunehmen ist. In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass der Mandantenstamm eines Steuerberaters als eigenständiges Wirtschaftsgut Gegenstand eines Pachtvertrags sein kann und

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Umsatzbesteuerung der freien Berufe

Eine Steuerberatungs-GmbH darf ihre Umsätze nicht der Istbesteuerung unterwerfen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass eine Steuerberatungs-GmbH ihre buchführungspflichtigen Umsätzen nicht nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) gemäß § 20 UStG versteuern darf. Die Umsätze müssen deshalb nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) bereits vor dem Erhalt des Entgelts versteuert werden. Eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen

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