Ausländische Steuerberatungsgesellschaften ohne Berufshaftpflichtversicherung sind in Deutschland nicht zur Steuerberatung im Inland befugt. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof, dass eine in Großbritannien registrierte Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassungen in Belgien und den Niederlanden keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen für Steuerpflichtige in der Bundesrepublik Deutschland leisten darf, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung
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