Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern – und die Verjährungsfrist bei der Beraterhaftung

Erfolgt die Erstellung eines Darlehnsvertrages durch einen in einer Sozietät mit Steuerberatern tätigen Rechtsanwalt im Rahmen eines von der Sozietät erarbeiteten Gesamtkonzeptes, so ist dieser Anwalt nicht ausschließend rechtsberatend tätig. Mithin unterfiel die Erstellung des Darlehensvertrages nicht als rechtsberatende Tätigkeit der Verjährungsregel des § 51b BRAO aF. Vielmehr liegt eine

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Die vergessene Wiedervorlage

Die unterlassene Anordnung einer routinemäßigen Wiedervorlage einer Mandantenakte stellt keinen Anlass dar, der die Sekundärhaftung nach altem Verjährungsrecht auszulösen vermag. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit in dem noch § 51b BRAO, der durch das Verjährungsanpassungsgesetz mit Wirkung vom 15.12.2004 aufgehoben wurde, noch anzuwenden war. Die danach maßgebliche

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