Schockwerbung durch Rechtsanwälte

Dass für die Werbung von Rechtsanwälten – vor dem Hintergrund ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege – ein Sachlichkeitsgebot gilt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen anwaltsgerichtliche Entscheidungen und Bescheide der Rechtsanwaltskammer über die berufsrechtliche Beurteilung einer geplanten Werbemaßnahme nicht zur Entscheidung

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Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beschlossen, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erhält das Anwaltsmonopol für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen, allerdings wird es künftig einige moderate Öffnungen geben.

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Der Anwalt auf eBay

Die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus ist nach einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht berufswidrig. Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei “Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen” mit Startpreisen von 1

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Kein „Coffee and Law“

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Durchführung einer unter der Bezeichnung „coffee and law“ angekündigten Veranstaltung untersagt und damit das bereits in erster Instanz vom Landgericht Duisburg ausgesprochene Verbot bestätigt. Die Antragsgegnerin wollte Rechtsanwälten die Möglichkeit geben, in einem Duisburger Cafè anwaltliche Beratungsleistungen zu erbringen. Dabei sollten vor allem Interessenten angesprochen

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Mandatierung aufgrund der Direktwerbung eines Dritten

Nach §43b BRAO ist dem Rechtsanwalt Werbung nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Die Grenze zur unzulässigen Mandatswerbung überschreitet der Anwalt dann, wenn er sich mittels eines Rundschreibens an einen Personenkreis

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Bundesweite Anwerbung selbständiger Buchhalter

Ein Steuerberater verstößt nicht gegen § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG und § 7 BOStB, wenn er selbständige Buchhalter ohne räumliche Beschränkung auf den Nahbereich seiner Kanzlei anwirbt. Die räumliche Entfernung zwischen der Beratungsstelle des verantwortlichen Steuerberaters und dem Ort, an dem der selbständige Buchhalter seine Tätigkeit als freier

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Steuerberater, aber nicht „Vorsitzender Richter a.D.“

Ein Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“ führen. In einem jetzt vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Rechtsstreit ist der Beklagte, ein Rechtsanwalt und Steuerberater, früher im Landesdienst als Vorsitzender Richter am Finanzgericht tätig gewesen. Er führt im geschäftlichen Verkehr neben seiner Berufsbezeichnung Steuerberater den Zusatz „Vorsitzender

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Anwaltlicher Zweigstellenbriefbogen

Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet keine generelle Informationspflicht, sondern verpflichtet grundsätzlich allein zur Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann. Ein Rechtsanwalt ist weder nach § 10 Abs. 1

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Prof. Dr. h.c. – der Stuttgarter Rechtsanwalt und die Titel der türkischen Yeditepe-Universität

Ein Rechtsanwalt kann von einem Kollegen in Baden-Württemberg verlangen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des anwaltlichen Wettbewerbs, insbesondere zur Bearbeitung anwaltlicher Mandate, in Verbindung mit seinem Namen die Abkürzungen „Prof.“ und/oder „Dr. h. c.“ ohne Angabe der verleihenden Hochschule bei jedem dieser Titel zu verwenden oder verwenden

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Steuerberater als „Sanierungsberater“

Ein zwischen einem Steuerberater und seinem Mandanten geschlossener „Beratungsvertrag Sanierung“ ist nicht wegen eines Gesetzesverstoßes (§ 134 BGB) nichtig. Ein solcher SanierungsBeratungsvertrag verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs weder gegen das Verbot einer gewerblichen Tätigkeit für Steuerberater noch stellt es eine unerlaubte Rechtsberatung dar. Keine gewerbliche Tätigkeit des Steuerberaters Eine

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Finanz-Sanierung und das Rechtsdienstleistungsgesetz

Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die ohne entsprechende Erlaubnis erbracht wird, ist auch unter der Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht deswegen gerechtfertigt, weil sich der Handelnde dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient. Klare Worte des Bundesgerichtshofs. Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 29. Juli 2009 – I ZR 166/06

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Anwaltliche Schockwerbung auf der Kaffeetasse

„Schockwerbung“ ist nicht nur geschmacklos, sondern – wenn sie durch einen Rechtsanwalt erfolgt – nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch berufsrechtswidrig. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wehrte sich ein Rechtsanwalt gegen belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer zu der von ihm beabsichtigten Werbung. Zugrunde liegt, dass der Rechtsanwalt zu Werbezwecken Kaffeetassen verbreiten

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