Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze – und die Einzelanweisung

Eine Einzelanweisung, die das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen zur Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze ausgleichen kann, setzt voraus, dass der Rechtsanwalt für einen bestimmten Fall genaue Anweisungen erteilt, die eine Fristwahrung sicherstellen. Erschöpft sich die Einzelanweisung lediglich darin, die Art und Weise, den Zeitpunkt sowie den Adressaten der Übermittlung zu bestimmen, genügt

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Handakten – und ihre Herausgabe

Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet einen Rechtsanwalt, nach der Beendigung eines Mandats die von ihm geführten Handakten herauszugeben, wenn der Mandant diese zur weiteren Verfolgung seiner Rechtsangelegenheiten benötigt und die dem Anwalt zustehende Vergütung entrichtet hat. Diese Verpflichtung des Rechtsanwalts besteht nicht zur zivilrechtlich, sondern auch berufsrechtlich. In dem hier vom

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Anwalt, Arzt, Apotheker & Partner

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt. § 59a Absatz 1 Satz 1 BRAO ist mit Artikel 12 Absatz 1 GG unvereinbar und nichtig, soweit Rechtsanwälten

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Der verspätete Fristverlängerungsantrag – und die Fristenkontrolle

Der Anwalt hat grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen . Allerdings darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine ausgebildete und bisher zuverlässig tätige Bürokraft eine konkrete Einzelanweisung befolgt und ordnungsgemäß ausführt, ohne sich in

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Spontanversagen eines Faxgerätes

Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung ist, dass die Klägerin ohne Verschulden gehindert war, die Begründungsfrist einzuhalten. Eine Fristversäumung ist regelmäßig dann verschuldet, wenn sie für einen pflichtbewussten Rechtsanwalt abwendbar gewesen wäre . So lag der Fall nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hier: Das Telefax mit der Berufungsbegründung (ein Schriftsatz von 5

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Der Abfindungsanspruch des ausscheidenden Sozius

Der Abfindungsanspruch des aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ausgeschiedenen richtet sich umfassend gegen die Gesellschaft. Für einen von dem Abfindungsanspruch zu trennenden Ausgleichsanspruch gegen die in der Gesellschaft verbliebenen Gesellschafter ist kein Raum. InhaltsübersichtKein AusgleichsanspruchAbfindungsbilanzAbfindung in der Anwalts-GbR Kein Ausgleichsanspruch[↑] Der Abfindungsanspruch richtet sich nach § 738 Abs. 1 Satz

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Wiedereinsetzung -und der wiederholte Fehler der Rechtsanwaltsfachangestellten

Sind einer Rechtsanwaltsfachangestellten in der Vergangenheit bei der Fertigung oder Versendung fristgebundener Schriftsätze Fehler unterlaufen, so muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass sich solche nicht wiederholen. In hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der von der Antragstellerin gestellte Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts vom Amtsgericht zurückgewiesen worden. Dagegen

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Die Homepage des Rechtsanwalts

Die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte nimmt immer noch weiter zu: Mit über 16.3700 Juristen in diesem Jahr ist die Gesamtzahl der Rechtsanwälte im Jahr 2015 bereits übertroffen. Wie man einer Grafik der Bundesrechtsanwaltskammer entnehmen kann, wächst die Anwaltschaft seit 1950 stetig an. Zwar scheint der enorme Anstieg der letzten Jahrzehnte

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Die aus der Postmappe entnommene Eingangspost – und die noch nicht notierte Frist

Es stellt ein Versäumnis des Prozessbevollmächtigten dar, wenn er die Ausfertigung des angegriffenen Beschlusses aus der ihm vorgelegten Postmappe entnimmt, ohne durch Einzelanweisung die Notierung der Frist sicherzustellen. Nach ständiger Rechtsprechung gehört es zu den Aufgaben des Rechtsanwalts, durch entsprechende Organisation seines Büros dafür zu sorgen, dass die Fristen ordnungsgemäß

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Der Berufsname im Anwaltsausweis

Eine Rechtsanwältin, die nach ihrer Hochzeit mit Zustimmung ihrer Rechtsanwaltskammer weiterhin unter ihrem Geburtsnamen tätig ist, hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Anwaltsausweises, der ihren Geburtsnamen ausweist, sowie auf Eintragung mit ihrem Geburtsnamen in das Rechtsanwaltsverzeichnis. Nach § 31 BRAO haben die Rechtsanwaltskammern in ihre Verzeichnisse u.a. den Familiennamen und

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Fristenkontrolle – und das Organisationsverschulden

Für die Ausräumung eines Organisationsverschuldens des Rechtsanwalts muss eindeutig feststehen, welche Bürokraft zu einem bestimmten Zeitpunkt jeweils ausschließlich für die Fristenkontrolle zuständig ist. Die gebotene Fristenkontrolle findet nicht statt, wenn die Fristenlöschung durch eine Bürokraft erfolgt, der weder die Akte noch eine direkte Einzelanweisung des sachbearbeitenden Rechtsanwalts vorliegt. Die bloße

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Postausgangskontrolle in der Anwaltskanzlei

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, die zuverlässig gewährleistet, dass die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst dann gestrichen oder anderweit als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme tatsächlich durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht, die weitere Beförderung

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Fristberechnung durch das Büropersonal – und die Aktenvorlage

Ein Rechtsanwalt kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Berechnung von im Bürobetrieb häufig vorkommenden Fristen an qualifiziertes Büropersonal delegieren . Wird ihm indes die Akte zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung, zum Beispiel auf Grund der notierten Vorfrist vorgelegt, muss er den Fristablauf selbst nachprüfen, auch wenn dies sonst Sache des

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Der ehemalige Scheinsozius – und die Sekundärhaftung

Ein Anspruch des Mandanten aus Sekundärhaftung besteht auch gegen den Anwalt, der als Scheinsozius wegen der primären Pflichtverletzung nur analog § 128 HGB haftet, aber im Rahmen eines persönlichen Folgemandats die sekundäre Hinweispflicht verletzt. Findet für die Verjährung des Schadensersatzanspruchs aus positiver Vertragsverletzung aus dem Anwaltsvertrag noch § 51b BRAO

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Schockwerbung durch Rechtsanwälte

Dass für die Werbung von Rechtsanwälten – vor dem Hintergrund ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege – ein Sachlichkeitsgebot gilt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen anwaltsgerichtliche Entscheidungen und Bescheide der Rechtsanwaltskammer über die berufsrechtliche Beurteilung einer geplanten Werbemaßnahme nicht zur Entscheidung

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Elektronischer Fristenkalender – und die Vorlage der Handakten

Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts einen ganzen Arbeitstag lang nicht möglich, kann es die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen verlangen, dass die dem Rechtsanwalt vorliegenden Handakten auf etwaige Fristabläufe hin kontrolliert werden. Nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip darf

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Der ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender

Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts vorübergehend nicht störungsfrei gewährleistet, kann die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen die Umstellung auf eine manuelle Fristenkontrolle gebieten. Nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht

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Fristenkontrolle und Postausgangskontrolle

Nach § 56 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 FGO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Dabei müssen sich die Beteiligten nach § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden ihres Bevollmächtigten zurechnen lassen. Jedes Verschulden,

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Zeitvergütung – Darlegungs- und Beweislast

Soweit ein Strafverteidiger Ansprüche aus einer Zeitvergütung herleitet, trägt er die Darlegungs- und Beweislast, dass die berechnete Vergütung tatsächlich entstanden ist. Hierbei erfordert eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten Stunden, dass über pauschale Angaben hinaus die während des abgerechneten Zeitraums getroffenen Maßnahmen konkret und in nachprüfbarer Weise dargelegt werden .

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