Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen. Es überschreitet nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung …
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