Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wie der Bundesgerichtshof aktuell nochmals betont, wenn ein Rechtsanwalt einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker oder durch Ausgabe eines …
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