Ein Rechtsanwalt kann von einem Kollegen in Baden-Württemberg verlangen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des anwaltlichen Wettbewerbs, insbesondere zur Bearbeitung anwaltlicher Mandate, in Verbindung mit seinem Namen die Abkürzungen „Prof.“ und/oder „Dr. h. c.“ ohne Angabe der …
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