Die in der Satzung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern vorgesehene stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten auf 67 Jahre ist zulässig.
So die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Der Antragsteller, ein 1961 geborener angestellter Rechtsanwalt in Koblenz, wandte sich mit seinem …
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